Folgende Punkte muss ein/e selbstständige/r PersonenbetreuerIn erfüllen:
Vollendung des 18. Lebensjahres
Fehlen von Ausschlussgründen (z. B. Vorstrafen)
Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedsstaat/Schweiz oder Vorliegen einer Aufenthaltsberechtigung zur Ausübung des Gewerbes Heimhilfe- oder gleichwertige Ausbildung
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Praxis in der Personenbetreuung (Ausbildung gleichwertig einer Heimhelferin/eines Heimhelfers oder mindestens sechs Monate Betreuung der betreuungsbedürftigen Person oder fachspezifische Ermächtigung zu pflegerischen Tätigkeiten)
Positive Einstellung im Umgang mit älteren und betreuungsbedürftigen Menschen
Lebenslauf, Zeugnisse und idealerweise Referenzschreiben
Der Gewerbeschein ist zwingend Voraussetzung für die Ausübung der selbstständigen Personenbetreuung
Kontakte
Alle Kontakte der selbstständigen PersonenbetreuerInnen auf einen Blick.
Förderrechner
Berechnen Sie die Ihre Förderung für die 24-Stunden Betreuung.
Presse
Hier finden Sie Kontaktdaten für die Pressearbeit sowie Pressedownloads und Pressebilder.